· Nachricht · Testamentsauslegung
Gleichlautende Ehegattentestamente vom selben Tag und Auslegung einer Katastrophenklausel
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Das OLG Schleswig hatte sich mit der Auslegung zweier identischer Testamente von Ehegatten zu beschäftigen und dabei erkannt, dass Andeutungen in einem späteren Testament nicht die Formwirksamkeit eines früheren Testaments im Sinne der Andeutungstheorie begründen können. |
Sachverhalt
Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann errichteten im Jahr 1995 am gleichen Tag zwei inhaltlich übereinstimmende eigenhändige Testamente. Beide unterschrieben auch das jeweils vom anderen Ehegatten verfasste Testament. In den Testamenten setzten sie sich gegenseitig als Erben ein. Weiter bestimmten sie unter anderem:
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„Sollten wir gleichzeitig oder so nacheinander versterben, dass weitere Verfügungen nicht möglich sind, setzen wir die Eheleute … und … (die Beschwerdeführerin in dem vom OLG Celle entschiedenen Verfahren) als Erben ein, …“ |
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