· Fachbeitrag · Testamentsauslegung
Unklare Erbfolge bei Testament durch Ehegatten
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und FA Familienrecht, Düsseldorf
| Das OLG München hatte auf Grundlage eines Testaments zu entscheiden, ob der überlebende Ehegatte nach dem ersten Erbfall Alleinerbe wird. |
Sachverhalt
Die am 22.8.18 verstorbene E hinterlässt den Ehemann M und die gemeinsamen Kinder B2 und B3. Die Ehegatten hatten am 10.8.02 ein eigenhändig geschriebenes und unterzeichnetes Testament errichtet, in dem es u. a. heißt: „Wir (Ehemann) geb. am (…) und (Ehefrau) geb. am (…) wollen, dass nach unserem Tod das Haus unser Sohn B2 bekommt. Er muss aber unserer Tochter 35 Prozent ausbezahlen. Wenn noch Geld vorhanden ist, bekommt jedes die Hälfte. B2 bekommt die Münzen und Vaters Sachen. B3 bekommt Schmuck, Puppen, Handarbeiten, Kaffee- und Speiseservice, Silber-Besteck (Unterschriften).“
Auf Grundlage dieses Testaments beantragte M beim Nachlassgericht vergeblich einen Alleinerbschein. Das Gericht vertrat die Ansicht, das Testament enthalte keine Regelung für den ersten Erbfall. Das OLG hatte nun über dieBeschwerde von M zu entscheiden (OLG München, 12.11.19 ‒ 31 Wx 183/19).
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