16.02.2022 · Nachricht · Testierfähigkeit
Erinnerungslücken und Vergesslichkeit begründen als typische Alterserscheinungen noch keine Testierunfähigkeit
| Das LG Heilbronn (13.9.21, II 3 S 5/21, Abruf-Nr. 225478 ) hatte sich in der Berufungsinstanz mit der Behauptung von Hinterbliebenen zu befassen, ein Erblasser sei bei Testamentserrichtung nicht testierfähig gewesen. |
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