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  • · Fachbeitrag · Vermächtnis

    Fünf praxisrelevante Streitfragen

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf

    | Typische Streitfragen beim Vermächtnis sind Feststellungen zur Verbindlichkeit von letztwilligen Vermächtnissen, Abgrenzungen zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis, die Obliegenheit des Insolvenzschuldners nach Erwerb eines Vermächtnisses oder auch zu effektiven Vermächtnisklauseln im Testament. Offen ist, ob durch Vermächtnisgestaltungen bestimmte Personen von jeder Berechtigung am Nachlass des Erblassers ausgeschlossen werden können. |

    1. Abgrenzung Entwurf und verbindliches Vermächtnis

    Schon die Art und Weise der Zuwendung kann die Frage aufwerfen, ob der Erblasser entschlossen war, ein Vermächtnis anzuordnen.

     

    • Beispiel: Todesfallerklärung (OLG München FamRZ 11, 1757)

    Der Erblasser war als Vermögensberater mehr als 30 Jahre für die Fa. B., eine Tochtergesellschaft der D. Bank-Gruppe, tätig gewesen. Er hatte für sich selbst Fondsanteile der verschiedensten Fonds erworben, hierunter auch Anteile an dem streitgegenständlichen Pioneer-Fonds II Boston US. Auf einer Buchungsbestätigung des Pioneer-Fonds II Boston US befindet sich folgende handschriftliche Erklärung des Erblassers, die er datiert und unterzeichnet hat: „Todesfallerklärung... Ich, E.W., geboren ..., wünsche, dass meine Lebensgefährtin, E.P., geboren ..., ab meinem Todestag zu 100 Prozent bei meinem oben genannten Pioneer-Fonds bezugsberechtigt ein soll!“.