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  • · Nachricht · Verschollenheitsgesetz

    Ein „nur“ Ausgewanderter kann nicht für tot erklärt werden

    | Ein in die USA ausgewanderter Schleswig-Holsteiner ist nicht bereits deshalb für tot nach dem Verschollenheitsgesetz zu erklären, weil dieser seit mehr als einem Vierteljahrhundert keinen direkten Kontakt zu seiner Schwester aufgenommen und die gemeinsame Mutter kurz vor ihrem Tod erklärt hat, dass der Sohn nicht mehr lebe ( OLG Schleswig, 12.11.2014, 2 W 56/14 ). |

     

    Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen OLG hat deshalb in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung einen Beschluss des AG Kiel aufgehoben, in dem der 1958 geborene Mann für tot erklärt worden war.

     

    Quelle: Pressmitteilung 16/2014 des OLG Schleswig vom 20.11.14

     

    zum Thema

    http://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/aktuelle-pressemitteilung-olg-hamm-tod-eines-verschollenen-n80929?keywords=Verschollen 

    Quelle: ID 43123525