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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Lebensversicherung im Nachlass ‒ das ist zu tun

    von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar

    | Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung gewesen ist, muss er prüfen, ob der Anspruch auf die Versicherungsleistung und etwaige Gewinnanteile in den Nachlass fällt. Der Beitrag erläutert, was der Anwalt dabei beachten muss. |

    1. Rechtliche Gestaltung von Lebensversicherungsverträgen

    a) Versicherungsnehmer und versicherte Person

    Es sind drei Varianten möglich:

     

    • I. d. R. sind Versicherungsnehmer (VN) und versicherte Person identisch. Der Tod des Erblassers ist gleichzeitig der Versicherungsfall.