31.12.2018 · Fachbeitrag · Vorerbschaft
„Patchworkfamilie“: Vollmacht befreit nicht von § 2136 BGB
| Die Anordnung einer Vorerbschaft zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers mit der Formulierung, dass diese das Vermögen für die Kinder verwalten soll und sie im Testament Vollmacht über alle Konten der Firmen und alle Privatkonten erhält, befreit nicht von den Beschränkungen des § 2136 BGB (OLG München 13.11.18, 31 Wx 182/17, Abruf-Nr. 206161 ). |
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