· Fachbeitrag · Widerruf
Feststellungslast und Vermutungswirkung für den Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Das OLG München hat darüber befunden, ob Durchstreichungen in einem dreiseitigen eigenhändigen Testament zu dessen Widerruf führten. |
Sachverhalt
Die Erblasserin hinterließ ein eigenhändiges Testament, in dem sie ihren Lebensgefährten zum Alleinerben einsetzte. Ihre Brüder hatte sie ausdrücklich enterbt. Dieses Testament wies zum Zeitpunkt des Auffindens über alle drei Seiten, die physisch nicht miteinander verbunden waren, jeweils schräge Durchstreichungen auf, die den gesamten Text umfassten. Auf Grundlage dieses Testaments beantragte der Lebensgefährte einen Alleinerbschein.
Das Nachlassgericht kündigte die Erteilung des Erbscheins mit der Begründung an, dass das Testament durch die Durchstreichungen nicht widerrufen worden sei. Es seien Zweifel verblieben, ob die Durchstreichungen von der Erblasserin vorgenommen worden seien, diese Zweifel gingen aber zulasten der enterbten Brüder. Deren Beschwerde hat das Nachlassgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (29.9.17, I-3 Wx 63/16) nicht abgeholfen und die Akten dem OLG München zur Entscheidung vorgelegt.
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