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  • · Nachricht · Eigenhändigkeit

    Testament mit Textpassagen und Pfeildiagramm formunwirksam

    | Ein Testament, das unzweifelhaft vom Erblasser stammt, enthält Textpassagen und ein Pfeildiagramm, aus dem sich die Verteilung der Erbmasse auf die unterschiedlichen Erben ergibt. Fraglich ist, ob das Testament die Voraussetzungen des § 2247 BGB erfüllt. Das OLG Frankfurt hat die Handschriftlichkeit verneint. Die Rechtsprechung legt das Gebot der Handschriftlichkeit sehr eng aus und fordert, dass Buchstaben, die Rückschlüsse auf den Testierenden zulassen, per Hand verfasst werden (OLG Frankfurt 11.2.13, 20 W 542/11, OLG Report Mitte 18/2013, Anm. 2). |

     

    Bezüglich des Pfeildiagramms bestehen Zweifel an der Beweiseignung: Der vom Erblasser gewählten Gestaltung des Schriftstücks, als Kombination aus handschriftlichen Worten einerseits - die für sich alleine genommen keine auslegbare letztwillige Verfügung darstellen - und Pfeildiagramm anderseits, mangelt es bereits an der grundsätzlichen Funktion der Sicherstellung der Echtheit der Erklärung. Diese kann sich nicht nur auf einen Teil - den in geschriebene Worte gefassten - beschränken, sondern muss sich auf den gesamten Erklärungsinhalt erstrecken, da nur so sichergestellt ist, dass es sich durchgängig um den letzten Willen des Erblassers handelt.

     

    Eine derartige Überprüfung der Echtheit kann hinsichtlich der vorliegenden Pfeilverbindungen aber grundsätzlich gerade nicht erfolgen, da diese ohne eine Möglichkeit der Nachprüfung abgeändert werden können und somit einen anderen Bedeutungsinhalt erfahren können.

     

    Eine Reduktion auf den verbleibenden geschriebenen Teil ist nicht möglich, da dieser kein eigenständiges Testament darstellt.

     

    Dieses Urteil wird in einer der folgenden Ausgaben von EE besprochen.

    Quelle: ID 39634940