· Fachbeitrag · Familienpool
Die Gestaltung eines „Familienpools“ im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
von RA Benno von Braunbehrens LL. M., FA Erbrecht, München, www.advocatio.de
| In EE 24, 122 wurde aufgezeigt, dass Familiengesellschaften als Gestaltungsmöglichkeit zur strukturierten Übertragung von mittleren bis größeren Vermögen in den juristischen Werkzeugkasten des Nachfolgeberaters gehören. Während der vorgenannte Beitrag die Vorteile und Grenzen der Gestaltung, die Rechtsformwahl und eine kursorische Übersicht über steuerrechtlich zu beachtende Themen beleuchtet hat, stehen im Folgenden ausgewählte Fragen der Gründung der Gesellschaft, der Übertragung von Anteilen und der Satzungsgestaltung im Fokus, erläutert an einem Fallbeispiel. |
1. Gründung der Gesellschaft, Einbringung des Vermögens und Übertragung von Anteilen
In dem Grundlagenbeitrag (siehe EE 24, 122) wurde herausgearbeitet, dass in aller Regel die Kommanditgesellschaft die geeignete Rechtsform für die Begründung eines „Familienpools“ darstellt. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich dementsprechend auf diese Rechtsform.
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Der aus bescheidenen Verhältnissen stammende, erfolglose Künstler (K) ist mit der erfolgreichen Unternehmerin (U) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. U hält am Ende Ihrer Karriere zwei lastenfreie Mietshäuser in München im Alleineigentum. Das Ehepaar hat den gemeinsamen 17-jährigen Sohn (S), der seinerseits in jungen Jahren Nachwuchs erwartet. Angesichts der überschaubaren zur Verfügung stehenden Freibeträge (400.000 EUR pro Elternteil und künftig 200.000 EUR pro Großelternteil) soll möglichst bald die schenkungsteuerliche Zehnjahresfrist durch lebzeitige Schenkungen in Gang gesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Mieterträge weiterhin den aufwendigen Lebensstil von K und U finanzieren. Wie ist hier vorzugehen? |
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