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  • · Fachbeitrag · Stiftung

    Übertragung von Vermögenswerten an eine unselbstständige Stiftung ‒ Teil 2: Die Satzung

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Neben dem Stiftungsvertrag (siehe hierzu Teil 1 des Beitrags in EE 23, 64 ) ist die Stiftungssatzung der zweite wichtige Baustein. Sie „transformiert“ die vertragliche Beziehung zwischen Stifter und Stiftungsträger in eine „Rechtsperson“, die man als virtuelle Nachbildung einer eigenständigen juristischen Person bezeichnen kann. Mittels der Satzung erhält die Stiftung virtuell ihre innere Ordnung. Dieser zweite Teil des Beitrags stellt das Muster einer Satzung mit Erläuterungen und Hinweisen auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten vor. |

     

    Satzung der unselbstständigen X-Stiftung

     

    PRAXISTIPP | Die „Satzung“ regelt die Grundsätze der Verwaltung der unselbstständigen Stiftung. Sie kann als Teil des Vertrages zwischen Stifter und Stiftungsträger jederzeit durch die Vertragsbeteiligten einvernehmlich geändert werden.

     

     

    § 1 Name, Rechtsform, Sitz

    (1) Die Stiftung führt den Namen ... -Stiftung.