· Fachbeitrag · Testament
Kettenschenkung über zwei Generationen ‒ ein Modell zur Steueroptimierung?
von RA und Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
| Wird ein Grundstück von einem Großelternteil schenkweise auf ein Kind übertragen und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Dies gilt selbst dann, wenn die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist (FG Hamburg 20.8.19, 3 K 123/18, rkr). Diese Entscheidung ist für die erbrechtliche Beratung von großer praktischer Bedeutung. |
Sachverhalt
Die Großmutter G der Klägerin E schenkte ihrer Tochter T durch notariellen Vertrag ein Grundstück. Am selben Tag verschenkte T durch einen weiteren notariellen Vertrag einen Teil des Grundstücks an ihre Tochter E. Die Großeltern behielten sich am gesamten verschenkten Grundstück einen lebzeitigen Nießbrauch vor, der hinsichtlich des an E weiterverschenkten Grundstückteils mit ihrem Einverständnis wiederum gelöscht wurde. Die Großeltern hatten inihrem zuvor errichteten Testament bereits verfügt, dass die E vermächtnisweise einen Teil der auf T übertragenen Immobilie erhalten sollte. Dies wurde durch die beiden zuvor genannten Schenkungsverträge bereits vollzogen.
E wendet sich gegen die Festsetzung der Schenkungsteuer, da sie der Ansicht ist, es handelt sich um eine Schenkung ihrer Mutter an sie. Das Finanzamt (FA) geht indes von einer Schenkung der G an E aus. Das FG gab der E Recht.
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