· Fachbeitrag · Auskunftsansprüche
Aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB)
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Gemäß § 2314 BGB wird dem Pflichtteilsberechtigten ein selbstständiger Auskunftsanspruch über die Höhe des Nachlasses gegen den (die) Erben eingeräumt. Ohne diesen Anspruch wäre der Pflichtteilsanspruch kaum zu verwirklichen, da der Pflichtteilsberechtigte in der Regel am Nachlass nicht beteiligt ist. Zu dieser sehr praxisrelevanten Norm sind aktuell zwei wichtige Entscheidungen, die teils bislang umstrittene Fragen klären, ergangen. |
1. BGH: Auskunftsanspruch nach Ausschlagung?
Der BGH hatte im Rahmen einer Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Stuttgart die Frage zu entscheiden, ob demjenigen Pflichtteilsberechtigten, der die Erbschaft gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ausgeschlagen hat, ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB gegen den Erben zusteht.
Sachverhalt
Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege einer Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend.
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