· Nachricht · Auskunftspflicht
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsklage nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB bei Verurteilung zu einem notariellen Nachlassverzeichnis
| Das OLG Celle hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Pflichtteilsberechtigter, der ein vollstreckbares (Teil-)Urteil auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB erwirkt hat, weitergehend von dem Erben im Wege der Klage Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses verlangen kann. |
Das OLG hat dem Pflichtteilsberechtigten das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen.
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Dem Klageantrag des Pflichtteilsberechtigten, den Erben zu verurteilen, Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlassverzeichnis zu erteilen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erteilen. Dem Privatverzeichnis kommt im Verhältnis zum notariellen Nachlassverzeichnis keine höhere Richtigkeitsgewähr zu. |
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