· Fachbeitrag · Basiswissen kompakt
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a.D., Vallendar
| Beratungsbedarf entsteht im Pflichtteilsrecht erst, wenn ein Erbfall eingetreten ist. Dabei geht es entweder darum, für den Pflichtteilsberechtigten die Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder für den Erben diese abzuwehren. Der Beitrag zeigt, worauf Sie dabei achten müssen. |
1. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts
Das Pflichtteilsrecht wirkt ausgleichend auf die gewillkürte Erbfolge:
- Es soll einerseits gewährleisten, dass das Vermögen des Erblassers seiner Familie in gewissem Umfang erhalten bleibt (Familienerbfolge).
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