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  • 25.11.2024 · Nachricht · Ergänzungspfleger

    Einsetzung eines Ergänzungspflegers für den Bereich der Pflichtteilsansprüche?

    | Die Entziehung der Vermögenssorge, die Ausdruck einer Teilentziehung der elterlichen Gewalt ist, ist nicht ohne Weiteres gerechtfertigt und noch nicht einmal dann geboten, wenn der überlebende Ehegatte etwa die Pflichtteilsansprüche der Kinder weder erfüllt noch sicherstellt. Vielmehr bedarf es Anhaltspunkte für einen konkreten, erheblichen Interessengegensatz, da die Entziehung der Vermögenssorge nur erforderlich ist, wenn sie dem Wohl der Kinder dient. So entschied das OLG Köln (17.4.24, 10 WF 16/24, Abruf-Nr. 241655 ). |