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  • 23.03.2018 · Nachricht · Haftung

    Betreuer der Vorerbin ist deren Erbin nicht verpflichtet

    | Der Betreuer einer Vorerbin ist nicht verpflichtet, die Erbschaft für die Vorerbin auszuschlagen, um den Pflichtteil geltend zu machen, damit dieser der Erbin der Vorerbin zugutekommt. Dies gilt auch, wenn die Vorerbin den mutmaßlichen Willen hatte, für ihre Erbin einen möglichst werthaltigen Nachlass unter Einschluss eines Pflichtteils aus dem Nachlass ihres Ehemanns zu sichern (OLG Hamm 11.5.17, I-10 U 72/16, juris, Abruf-Nr. 200192 ). |