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  • 12.10.2015 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzungsanspruch

    So berechnen Sie den Nießbrauchswert

    | Wird ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt, gilt im Hinblick auf § 2325 BGB: Der Wert des Nießbrauchs ist ex ante anhand der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten zu ermitteln. Eine erkrankungsbedingt geringere Lebenserwartung ist nur zu berücksichtigen, wenn die Erkrankung im Zeitpunkt der Schenkung bereits bekannt war. Zudem müsste sie, falls das Grundstück zu diesem Zeitpunkt veräußert würde, preiserhöhend beachtet worden sein (OLG Hamburg 5.5.15, 2 U 11/13, Abruf-Nr. 145483 ). |