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  • 26.02.2013 · Fachbeitrag · Pflichtteilsstrafklausel

    Redlichkeitsbeweis: Schlusserbe kann eidesstattlich versichern

    | Durch Berliner Testament können Ehegatten die gemeinsamen Abkömmlinge zu Schlusserben einsetzen und bestimmen, dass ein Abkömmling, der seinen Pflichtteil nach dem Erstversterbenden geltend macht, auch nach dem Letztversterbenden auf den Pflichtteil begrenzt sein soll (Pflichtteilsstrafklausel). Bei einer Grundbuchberichtigung kann ein Einzelkind nach beiden Erbfällen durch eidesstattliche Versicherung nachweisen, dass die auflösende Bedingung nicht eingetreten ist und keine anderen Abkömmlinge existieren (OLG München 11.12.12, 34 Wx 433/12, n.v., Abruf-Nr. 130621 ). |