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  • 02.01.2019 · Fachbeitrag · Stufenklage

    Hemmung der Verjährung von Auskunftsansprüchen

    | Der im Rahmen einer Stufenklage von dem Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses hemmt auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Auskunftsansprüche aus § 2314 Abs. 1 S. 1 und S. 3 BGB entspringen dem gleichen Lebenssachverhalt und dienen dem gleichen Endziel. Die Auskunftsansprüche aus § 2314 Abs. 1 S. 1 und S. 3 BGB sind auch materiell-rechtlich wesensgleich (BGH 31.10.18, IV ZR 313/17 Abruf-Nr. 205662 ). |