· Fachbeitrag · Stufenwiderklage und Teilurteil
Pflichtteilsberechtigter schuldet Erben Auskunft über Erblasser-Zuwendungen
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| In der Praxis ist oft streitig, ob und ggf. inwieweit der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben auskunftspflichtig ist und wie dies prozessual richtig umzusetzen ist. Dazu ein aktueller Fall des OLG Koblenz (BeckRS 2015, 19621): |
Sachverhalt
Der Kläger (S), der Sohn der verstorbenen Erblasserin, verlangt mit seiner Leistungsklage vom beklagten Erben (E) den Pflichtteil. E erhebt eine Stufenwiderklage und fordert vom S Auskünfte über sämtliche anrechnungspflichtigen Zuwendungen der Erblasserin. Das LG bejaht Zahlungsansprüche des S, weist die Auskunftsansprüche des E durch Teilurteil zurück. Auf die Berufung des E hebt das OLG das Teilurteil auf und weist die Sache an das LG zurück.
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Tritt der Erbe der Zahlungsklage des Pflichtteilsberechtigten mit einer Stufenwiderklage entgegen, mit der er auf der ersten Stufe Auskunft über lebzeitige anzurechnende Zuwendungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten verlangt, darf über diesen Streitstoff nicht durch Teilurteil entschieden werden. (Abruf-Nr. 146143). |
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