· Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht
Das Innenverhältnis bei der Vorsorgevollmacht
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Wenn bei der Vorsorgevollmacht zwei oder drei Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber tätig werden und die Vollmachten sofort nach außen wirksam sein sollen, ist das Innenverhältnis dezidiert zu regeln. |
Sinn und Zweck des Innenverhältnisses bei der Vorsorgevollmacht
Der Vollmachtgeber sollte im Interesse des Verhältnisses der (Kontroll-)Bevollmächtigten untereinander deren Rechtsmacht festlegen. Auch ihre Entlohnung sowie ihre Pflicht zu Verschwiegenheit gehören bei Bedarf zum Grundverhältnis.
Musterformulierung / Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht |
A. Vollmachteinsatz: Die Verwendung der von mir erstellten und den Bevollmächtigten bereits ausgehändigten Vollmachten (Ausfertigungen) ist an die Bedingungen geknüpft, dass ich wegen psychischer oder physischer Beeinträchtigungen, altersbedingter Behinderung oder wegen sonstiger krankheitsbedingter Verhinderung nicht mehr fähig bin, meine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich zu regeln. Die Bevollmächtigten sind daneben verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, ein ärztliches Gutachten einzuholen, das meine Betreuungsbedürftigkeit feststellt. Wer hiergegen verstößt, handelt gegen meinen Willen. B. Rangfolge der Bevollmächtigten: Für die personelle sowie zeitliche Reihenfolge des Einsatzes der Bevollmächtigten gilt zwingend Folgendes:
Von dieser Rangfolge soll nur aus zwingenden Gründen abgewichen werden. Die Bevollmächtigten müssen sich in Notfällen rechtzeitig und unmissverständlich abstimmen. C. Sachinteresse: Ich erwarte von den Bevollmächtigten, dass sie bei der Umsetzung meiner Anweisungen aus der Urkunde (genaue Bezeichnung) meine Interessen verfolgen. Persönliche Belange müssen zurückstehen. D. Kontrollbevollmächtigter: Rein vorsorglich habe ich Herrn D (Anschrift) zum Kontrollbevollmächtigten bestimmt. Er hat das Recht, jederzeit (Alternativen: alle acht Wochen oder/oder/oder ...) Rechenschaft über die gesamten Vermögensverhältnisse des Vollmachtgebers zu verlangen, ebenso Auskunft und Rechenschaft über dessen persönliche Verhältnisse zu fordern. Hierzu gehört die Kontrolle und Einsichtnahme in Kontoauszüge und Bankunterlagen sowie Arztberichte sowie ein-und ausgehende Geschäftspost. Herr D darf sich auf Stichproben beschränken. E. Betreuung: Bei tiefgreifenden Streitigkeiten zwischen mir und einem oder beiden Bevollmächtigten oder zwischen den Bevollmächtigten sowie bei konkreten Hinweisen zum Vollmachtmissbrauch ist das Betreuungsgericht einzuschalten, damit dieses einen Betreuer bestellen kann. F. Auslagen der Bevollmächtigten: Den Bevollmächtigten steht der Ersatz der notwendigen Auslagen zu. Hierzu gehören u.a. Fahrtkosten, Bürokosten und ggf. Hotelkosten. Honorar soll gemäß Absprache nicht gezahlt werden. G. Verschwiegenheit der Bevollmächtigten: Die Bevollmächtigten sind verpflichtet, über die ihnen bekannt werdenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vollmachtgebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Unterschrift Vollmachtgeber und Bevollmächtigte |