24.11.2021 · Nachricht · Erbscheinverfahren
Abgabe einer EV mit Vorsorgevollmacht im Erbscheinverfahren
| Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen, wobei bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) gem. § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen kann (Hanseatisches OLG in Bremen 14.9.21, 5 W 27/21, Abruf-Nr. 225977 ). |
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