26.07.2013 · Fachbeitrag · Erbschleicherei
Schutz vor unfairer Einflussnahme aufs Erbe
| Der Erblasser darf bis zum Tod frei über sein Vermögen verfügen und kann – abgesehen vom Pflichtteilsrecht – ihm vertraute Personen und seine Familie erbrechtlich umgehen. Dies birgt die Gefahr der Erbschleicherei: Personen versuchen, den oft dementen Erblasser in unredlicher Art zu beeinflussen, um einen Teil des Vermögens zu gewinnen. Bis auf wenige Ausnahmen (§ 14 HeimG) besteht hiergegen kein gesetzlicher Schutz. Dieser Beitrag verdeutlicht das Problem. In der folgenden Ausgabe zeigt die Autorin, welche Vorsorgevollmacht Ihren Mandanten rechtzeitig schützt. |
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