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  • 05.09.2016 · Fachbeitrag · Patientenverfügung

    Bindend nur bei konkreter Behandlungsentscheidung

    | Eine Patientenverfügung i. S. d. § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB ist bindend. Sie muss aber hinreichend konkret sein. Es muss eine bindende Entscheidung für die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation vorhanden sein, der sich z. B. entnehmen lassen muss, ob die künstliche Ernährung fortgeführt oder abgebrochen werden soll. Die schriftliche Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen (BGH 6.7.16, XII ZB 61/16, Abruf-Nr. 187899 ). |