· Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht
Einzelvertretung oder Gesamtvertretung
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Eltern oder Alleinstehende stehen oft vor der Frage, ob sie ein Kind allein oder mehrere Kinder gemeinsam durch eine Vorsorgevollmacht damit betrauen sollen, ihre persönlichen Angelegenheiten zu betreuen. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten auf. |
1. Der Anlass
Die Vorsorgevollmacht hat für bestimmte Lebenssituationen eine persönliche Absicherungsfunktion. Gründe sind i. d. R. Krankheit oder altersbedingte Beeinträchtigungen. Subjektiv kann sie frühzeitig notwendig werden, weil Streit zwischen den Kindern zu befürchten ist bezüglich der Versorgung und Betreuung der Eltern. Es geht um die sog. Außenvollmacht, mit der der jeweils Bevollmächtigte sofort handeln kann. Hierbei sind zwei Modelle hervorzuheben.
2. Modell Einzelvertretung
Das Modell Einzelvertretung ist praktisch vorteilhaft. Im Grunde sind wiederum zwei Richtungen zu unterscheiden:
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