14.12.2015 · Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht
Voraussetzungen für den Widerruf durch den Betreuer
| Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm dies als eigener Aufgabenkreis zugewiesen wurde. Denn durch den Widerruf wird erheblich in die Grundrechte und die Selbstbestimmung des Betroffenen eingegriffen (BGH 28.7.15, XII ZB 674/14, ZEV 15, 644, Abruf-Nr. 179039 ). |
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