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  • 20.12.2018 · Fachbeitrag · Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins

    Erbeserbe nicht immer beschwerdeberechtigt

    | Ein Erbeserbe eines Miterben hat keine Befugnis dazu, eine Beschwerde gegen einen Beschluss einzulegen, mit dem die Einziehung eines Erbscheines abgelehnt worden ist, der einen anderen Erbeserben als Miterben ausweist. Denn bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung muss der Beschwerdeführer regelmäßig geltend machen, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird (KG 19.3.18, 19 W 127/17, Abruf-Nr. 205911 ). |