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  • 22.01.2020 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Landgerichte und Oberlandesgerichte erhalten Spezialkammern für Erbrecht

    | Nach dem „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. I 2019, 2633) werden neben weiteren spezialisierten Spruchkörpern künftig Zivilkammern/Zivilsenate für erbrechtliche Streitigkeiten gebildet. Dies folgt aus § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Landgerichte sowie aus § 119a Abs. 1 Nr. 6 GVG n.F. für die Oberlandesgerichte. |