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  • · Nachricht · Aktuelle Pressemitteilung

    OLG Hamm: Tod eines Verschollenen

    | Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit (über) fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden. Das hat der 15. Zivilsenat des OLG Hamm am 7.2.14 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des AG Castrop-Rauxel entschieden ( OLG Hamm 7.2.14, 15 W 82/13 ). |

     

    Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und Presseveröffentlichungen führten nicht zu seinem Wiederauffinden. Er ist seitdem verschollen.

     

    Vollständige Presseerklärung

    http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/14_11_2014_/index.php

    Quelle: ID 43082628