· Nachricht · Anwaltliches Standesrecht
Mehrfachvertretung anlässlich desselben Erbfalls
| Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA ( BGH 16.1.13, IV ZB 32/12, Abruf-Nr. 130680 ). |
Ein solcher Verstoß kann die rückwirkende Aufhebung seiner Beiordnung gemäß § 121 ZPO rechtfertigen.
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Abruf-Nr. 130680
Quelle: ID 39367700