30.01.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
| Endet das laufende Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i. V. m. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Das hat das BAG (22.1.19, 9 AZR 45/16, Abruf-Nr. 206734 ) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH (6.11.18, C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) entschieden. |
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