14.10.2019 · Fachbeitrag · Auskunftsanspruch des Erbenermittlers
Land muss über Werthaltigkeit einer Fiskuserbschaft informieren
| Ist im Zeitpunkt des Todes weder ein Testament noch ein gesetzlicher Erbe (z. B. Kinder) vorhanden, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt wohnte (Fiskuserbrecht, § 1936 BGB). Damit soll verhindert werden, dass herrenlose Nachlässe entstehen. Eine Erbenermittlerin forderte in einem solchen Fall erfolgreich Auskunft vom Land über den Nachlasswert (VGH Baden-Württemberg 21.3.19, 10 S 397/18, Abruf-Nr. 211076 ). |
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