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  • · Nachricht · Auswahlverfahren für Notarstellen

    Ehemalige Notarstätigkeit steigert die Eignung im Auswahlverfahren

    | Gibt ein Anwaltsnotar aufgrund einer Veränderung seiner Lebensumstände das Amt des Notars auf und bewirbt er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut, muss er sich zwar dem Auswahlverfahren stellen. Im neuen Auswahlverfahren ist allerdings besonders zu berücksichtigen, dass der Bewerber bereits einmal erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und seine fachliche und persönliche Eignung für dieses Amt dadurch und durch die Ausübung des Amts bewiesen hat (BGH, 23.7.12, NotZ(Brfg) 12/11, NJW 12, 2972). |

     

    Ein ehemals als Notar tätiger Rechtsanwalt, der freiwillig aus dem Notaramt ausgeschieden war, legte Konkurrentenklage ein, nachdem er sich erneut auf eine von 30 ausgeschriebenen Berliner Notarstellen beworben hatte und abgelehnt wurde. Der Beklagten zufolge waren andere Bewerber, deren fachliche Eignung die des Klägers übersteige, zu bevorzugen. Der Kläger nehme im Auswahlverfahren nur Rangstelle 31 ein.

     

    Laut BGH wurde die fachliche Eignung des Klägers falsch beurteilt, weil seine frühere Tätigkeit als Notar nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

     

    Den Volltext der BGH-Entscheidung lesen Sie unter

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61332&pos=0&anz=1.

    Quelle: ID 35848770