· Nachricht · Bankrecht
Erbe muss Erbrecht nicht mehr durch Erbschein nachweisen
| Bisher konnten die Banken im Bankverkehr „zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung“ verlangen, dass die Erben einen Erbschein vorlegen. Der BGH hat aktuell entschieden, dass dies den Verbraucher benachteiligt und daher unwirksam ist. |
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen. Daran ändert auch das berechtigte Interesse der Sparkasse, nach dem Tod eines Kunden der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme sowohl durch einen etwaigen Scheinerben als auch durch den wahren Erben des Kunden zu entgehen, nichts. Entscheidend ist eine Interessenabwägung im Einzelfall (Pressemitteilung des BGH 8.10.2013, IV ZR 401/12).
Quelle: ID 42350891