· Fachbeitrag · Berufsrecht
Interessenkollision bei der Annahme erbrechtlicher Mandate
von RA Volker C. Karwatzki, FA Arbeitsrecht, Mitglied der DGE, Ingelheim
| Das Risiko der Interessenkollision ist groß, gerade bei der Vertretung mehrerer Miterben oder Pflichtteilsberechtigter. Der Beitrag informiert darüber, wann ein Fall der Interessenkollision gegeben ist und welche Konsequenzen dies hat. |
1. Sinn und Zweck des Verbots der Interessenkollision
Das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen in § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BO dient:
- der Wahrung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten;
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