04.12.2017 · Fachbeitrag · Eintrag eines Nacherbenvermerks
Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts
| Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll (OLG Hamm 14.8.17, 15 W 265/17, Abruf-Nr. 197772 ). |
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