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  • · Nachricht · Erbbaurecht

    „Partielle“ Nämlichkeit des Wirtschaftsguts

    | Der BFH hat am 12.6.13 entschieden (IX R 31/12), dass für die Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts dem Erfordernis der wirtschaftlichen Identität zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut teilweise genügt ist, wenn ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert wird. Die Entscheidung wurde am 4.9.13 veröffentlicht. |

     

    Private Veräußerungsgeschäfte liegen nur vor, wenn angeschafftes und veräußertes Wirtschaftsgut wirtschaftlich identisch sind. Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut.

     

    Zum Volltext gelangen Sie unter

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=IX%20R%2031/12 

    Quelle: ID 42300785