28.08.2020 · Nachricht · Erbenhaftung
Haftung der Erben für Folgen eines Suizids
| Die Haftung der Erben gegenüber einem Lokführer nach einem Suizid des Erblassers auf Bahngleisen kann im Einzelfall ausgeschlossen sein (OLG Frankfurt/Main 24.6.20, 16 U 265/19, Abruf-Nr. 217581 ). |
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