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  • 24.07.2018 · Fachbeitrag · Erbschein

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    | Wegen der weitreichenden Auswirkungen sind besonders sorgfältige Untersuchungen geboten, wenn die Testierunfähigkeit ermittelt wird. Dies setzt u. a. voraus, die Vorgeschichte und alle äußeren Umstände einzubeziehen. Diesen Anforderungen muss auch und gerade das zu dieser Frage eingeholte gerichtliche Sachverständigengutachten genügen. Der Sachverständige muss sich u. a. mit in einem Betreuungsverfahren vorgelegten medizinischen Stellungnahmen und einem dort erstatteten Gutachten auseinandersetzen (OLG Frankfurt 23.1.18, 20 W 4/16, Abruf-Nr. 202104 ). |