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Informationsangebot zum ausländischen Erbrecht
| Wer Erbe ist, wie groß der Erbanteil oder Pflichtteil ist, wie weit die Testierfreiheit geht, wie der Nachlass zu verwalten ist, in welchem Umfang der Erbe für Verbindlichkeiten des Erblassers einzustehen hat - all dies sind Fragen, die im Erbrecht der europäischen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich geregelt sind. |
Weist ein Erbfall eine Verbindung zu einem anderen Mitgliedstaat auf, muss deshalb zunächst festgestellt werden, welches Recht zur Anwendung gelangt und welches Gericht für die Sache zuständig ist.
Im europäischen Justizportal Erbrecht gibt es hierzu aktuelle nützliche Informationen unter
Quelle: ID 40302760