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  • · Nachricht · FamFG

    Ein Tag im Hospiz begründet örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts

    | Der Begriff des „Aufenthalts“ in § 343 Abs. 1 FamFG ist weit zu verstehen. Eine kurze Verweildauer (hier: ein Tag in einem Hospiz) reicht aus, um einen für die örtliche Zuständigkeit erheblichen Aufenthalt zu begründen. Ein „gewöhnlicher Aufenthalt“ ist nicht erforderlich (OLG Karlsruhe 21.5.13, 9 AR 11/13, ZEV 13, 564). |

     

    Eine Verweisung in einer Nachlasssache ist für das als zuständig bezeichnete Nachlassgericht nicht bindend, wenn die Beteiligten vor der Verweisung nicht angehört wurden.

     

    Der Begriff "Aufenthalt" im Sinne von § 343 Abs. 1 FamFG ist weit zu verstehen, da das Gesetz allein auf einen (einfachen) Aufenthalt, nicht auf einen "gewöhnlichen Aufenthalt" des Erblassers abstellt. Auch eine nur kurze Verweildauer des Erblassers an einem bestimmten Ort vor seinem Tod reicht aus, um einen "Aufenthalt" im Sinne des Gesetzes zu begründen. Den in dieser Sache vorliegenden Verweisungsbeschluss hat das OLG Karlsruhe als nicht bindend angesehen, weil die Beteiligten vor der Verweisung nicht angehört wurden.

     

    Siehe auch: OLGR Süd 41/13, Anm. 1

     

    und bereits: OLG Düsseldorf 7.1.02, 3 Sa 3/01, FamRZ 02, 1128

     

     

     

    Quelle: ID 42381036