· Nachricht · FAO-Fortbildung:
Abrechnen, was Ihnen zusteht: Zur Vergütung des Nachlasspflegers
| Das Erbrecht ist sehr facettenreich und bietet ein großes Betätigungsfeld. Entsprechend wichtig ist es für erbrechtliche Berater, im Bereich der Vergütung sattelfest zu sein. Das IWW-Webinar Erbrecht am 14.08.2018 bringt Sie auf den neuesten Stand. RA Holger Siebert, FA für Erbrecht und FA Steuerrecht, zeigt, welche Vergütung Ihnen als Nachlasspfleger zusteht und welche Gebühren Sie nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung für den Entwurf eines Testaments verlangen können. |
Die Topthemen am 14.08.2018 sind:
- Zur Vergütung des Nachlasspflegers
- Aktuelle BGH-Rechtsprechung: Welche Gebühren können für den Entwurf eines Testaments abgerechnet werden?
- Aktuelles Pflichtteilsrecht
- Neues zur Testamentsvollstreckung
- Digitaler Nachlass: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar (BGH)
Zusätzlicher Vorteil für Fachanwälte: Legen Sie die Teilnahmebestätigung als FAO-Nachweis bei Ihrer Kammer vor. Pro Termin können Sie damit 2,5 Stunden Ihrer Fortbildungspflicht bequem am PC leisten.
Quelle: ID 45418735