21.09.2015 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Verfahrenswert in der Beschwerdeinstanz: Erbquote entscheidend
| Wird ein Feststellungsbeschluss, der eine Alleinerbfolge aufgrund letztwilliger Verfügung ausweist, vom Erbprätendenten angefochten, der für sich selbst die Rechtsstellung eines gesetzlichen Erben mit einer Quote in Anspruch nimmt, ist der Wertansatz im Beschwerdeverfahren nur nach dieser Quote vom Nachlass zu bilden (OLG Hamm 5.8.15, 15 W 341/14, Abruf-Nr. 145343 ). |
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