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  • · Nachricht · Gesetzesänderung

    Neues Kostenrecht - was kostet die Verwahrung eines Testaments?

    | Zum 1.8.13 ist ein neues Kostengesetz in Kraft getreten (Gerichts-und Notarkostengesetz). War es bislang so, dass die Verwahrung eines Testaments vom Wert des Vermögens der Testierenden abhing (je größer das Vermögen desto höher die Kosten), ist nun eine Festgebühr für die Verwahrung in Höhe von 75 EUR zu entrichten (Nr.12100 KV GNotKG). |

     

    Auch private (handschriftliche) Testamente können in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das verwahrende Amtsgericht oder der Notar machen in diesem Fall eine Hinterlegungsmeldung an das Zentrale Testamentsregister. Im Erbfall hält das Nachlassgericht immer Rückfrage beim Zentralen Testamentsregister, sodass sichergestellt ist, dass ein hinterlegtes Testament im Erbfall auch tatsächlich eröffnet wird.

     

    Quelle: Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V.

    Zum neuen GNotKG auch in der aktuellen Ausgabe von EE!

    Quelle: ID 42282982