20.08.2018 · Nachricht · Grundbuchrecht
Nachweis der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
| Im Grundbuchberichtigungsverfahren kann der Nachweis, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteilsanspruch tatsächlich geltend gemacht hat, durch Vorlage der Klageschrift mit Eingangsstempel des Gerichts und des Urteils jeweils in notariell beglaubigter Abschrift hinreichend geführt sein (OLG München 24.5.18, 34 Wx 385/17, Abruf-Nr. 201418 ). |
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