15.10.2018 · Fachbeitrag · Hoferbe
Nachlassgericht muss Hofvoraussetzungen feststellen
| Das Nachlassgericht muss für die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses feststellen, dass ein Hof i. S. d. Höfeordnung vorliegt. Trotz Eintragung eines Hofvermerks kann die Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs entfallen. Dann ist die Vermutung von § 5 Höfeverfahrensordnung widerlegt (OLG Hamm 21.3.18, I-10 W 63/17, Abruf-Nr. 204286 ). |
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