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  • · Nachricht · Insolvenzordnung

    Tod des Schuldners: Übergang des Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren

    | Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben ( BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ). |

     

    Der Tod des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt ohne weiteres eine Überleitung des bisherigen Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren, wobei dies sowohl für ein Regelinsolvenzverfahren als auch für ein Verbraucherinsolvenzverfahren gilt. Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner.

    Quelle: ID 42479840