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  • · Nachricht · Internationales

    Erbrecht wird neu geregelt

    | Die Bundesregierung weist auf Folgendes hin: Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland. Viele besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht. Ab August 15 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung(EU-ErbVO). Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue VO bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden. |

     

    Mehr dazu lesen Sie

     

    • in der Sonderausgabe „Die Europäische Erbrechtsverordnung 2012.
    Quelle: ID 42858904