· Nachricht · Kostenentscheidung
Wirkung einer Kostenentscheidung zugunsten eines Streithelfers, wenn Prozesspartei Alleinerbin ihres Gegners geworden ist
| Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Zulässigkeit der Kostenfestsetzung davon abhängt, dass gegen das Urteil, das die Kostenentscheidung enthält, ein Rechtsmittelverfahren durchgeführt werden kann. |
Im Ausgangsrechtsstreit wurde der Beklagte von seiner Mutter verklagt. Ein Streithelfer trat dem Rechtsstreit aufseiten der Klägerin bei, nachdem diese ihm den Streit verkündet hatte. Nachdem letztlich das OLG als Berufungsinstanz in der Sache und über die Kostenverteilung entschieden hatte, verstarb die Klägerin. Aufgrund des vorläufig vollstreckbaren Urteils des OLG hatte das LG schließlich die vom Beklagten an den Streithelfer zu erstattenden Kosten festgesetzt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten hat das OLG zurückgewiesen. Die hiergegen wiederum gerichtete Beschwerde hat der BGH zurückgewiesen.
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Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. (Abruf-Nr. 240234) |
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